santésuisse will rasche Lösung zur Vergütung von Gentherapien

Medienmitteilungen
19.03.2019

Neuartige Gentherapien, wie Kymriah zur Behandlung bestimmter Krebsarten, bieten den betroffenen Patientinnen und Patienten neue Hoffnung auf Heilung. santésuisse hat deshalb eine Lösung erarbeitet, um den Zugang rasch und unkompliziert zu ermöglichen. Die Versicherer von santésuisse sehen deshalb eine Abgeltung – zusätzlich zur ordentlichen Fallpauschale – im Rahmen von 200'000 Franken pro Patient vor.

Die Spitäler rechnen stationäre Behandlungen mit sogenannten Fallpauschalen ab. Zu deren Berechnung wird in der Regel auf die tatsächlichen Kosten der Spitäler aus den Vorjahren zurückgegriffen. Weil solche Daten bei den neuartigen Verfahren der Gentherapie noch nicht vorliegen, kann diese Therapieform nicht alleine mit den Fallpauschalen abgegolten werden. Da es sich bei Kymriah gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch nicht um ein Arzneimittel im üblichen Sinn handelt, braucht es eine neue Form der Entschädigung.

Rasche Übergangslösung im Sinne der Patienten

Für einige Patientinnen und Patienten kann Zuwarten lebensbedrohlich sein. Deshalb ebnen die Versicherer von santésuisse den Weg für eine rasch umsetzbare Lösung. Diese soll den Zugang zur Gentherapie mit Kymriah ab sofort ermöglichen.

santésuisse sieht eine Vergütung im Rahmen einer Sonderlösung und empfiehlt seinen Mitgliedern, sich an einer Abgeltung in der Höhe von 200'000 Franken zu beteiligen – dies über die ordentlichen Fallpauschalen hinaus.

Weil es sich um einen stationären Aufenthalt handelt, übernehmen die Krankenversicherer wie üblich 45 Prozent dieses Betrags. Mittelfristig ist die Überführung der Abgeltung in das reguläre System der Fallpauschalen vorgesehen.

Zum Schutz der Prämienzahler stellt santésuisse die Bedingung, dass es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um eine Pflichtleistung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes handelt. Diese Beurteilung liegt bei der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Weiter fordert santésuisse, dass die Prämienzahler nicht belastet werden, wenn die Gentherapie mit Kymriah nicht wirksam ist.

Die Gentherapie mit Kymriah soll für die Therapie bestimmter Krebsarten zum Einsatz kommen. Für diese Behandlung werden dem Körper des Patienten Zellen entnommen, die gentechnisch verändert werden. Danach werden sie wieder in den Körper eingesetzt mit dem Ziel, dass diese die mit Krebs befallenen Zellen angreifen. Mit dieser Methode soll eine nachhaltige Heilung möglich sein.

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