Untaugliches Rezept gegen die Über- und Fehlversorgung

Medienmitteilungen
09.05.2018

Die Botschaft des Bundesrates zur Zulassungssteuerung der Ärzte ignoriert die Aufträge des Parlamentes, Alternativen zu den bisherigen befristeten Massnahmen und Steuerungsvorgaben an die Kantone zu erarbeiten. In Sachen Kostendämpfung kommt das Papier einer Scheinlösung gleich.

Die medizinische Versorgung der Schweiz ist heute insgesamt von einem Überangebot und von Ineffizienz mit hohen Kostenfolgen gekennzeichnet. Dies vor allem deshalb, weil bisher keine koordinierte Entwicklung der Versorgung über die Kantonsgrenzen hinweg stattfindet. In den Kantonen muss vielmehr ein Wettrüsten bei den ambulanten Spitalabteilungen festgestellt werden, was ein starkes Prämienwachstum ausgelöst hat. Auch für Zulassungsentscheide für neue Arztpraxen tragen die Kantone bisher keine finanzielle Mitverantwortung: Die Prämienzahler müssen alleine für die ambulanten Kosten der Krankenversicherung aufkommen.

Interessenkonflikte der Kantone verstärkt

Die grössten Kostentreiber der Krankenversicherung sind seit gut 15 Jahren die Spitalambulatorien, bei denen die Zulassungssteuerung de facto nicht angewandt wird. Die Botschaft des Bundesrates ignoriert nicht nur diesen kostentreibenden Sachverhalt, sondern auch die klaren Aufträge des Parlaments für Alternativen zur bisherigen Zulassungssteuerung wie es das Parlament gefordert hatte, als es die befristeten Massnahmen ein «letztes Mal» verlängerte. Dringend notwendig sind klare Rahmenbedingungen des Bundes, um den Versorgungswildwuchs zu Lasten des KVG zu unterbinden. Stattdessen verstärkt die Vorlage den Kantönligeist.

Patienten halten sich nicht an Kantonsgrenzen

Da sich die Patienten bei der Versorgung seit Langem nicht mehr an die Kantonsgrenzen halten, sind zudem Vorgaben des Bundes zur überkantonalen Koordination notwendig. Eine Zulassungssteuerung, die jeder Kanton anders handhabt und die an der Kantonsgrenze endet, ist folglich wirkungslos.

Fehlendes Faustpfand zu Gunsten der gleichen Finanzierung aller medizinischen Leistungen

Positiv zu bewerten sind immerhin die bundesrätlichen Signale zu Gunsten der gleichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen: Gleichzeitig hat es der Bundesrat aber verpasst, ein Faustpfand einzubauen, damit sich die Kantone nicht so einfach aus der finanziellen Mitverantwortung für den ambulanten Bereich stehlen können, den sie künftig nach eigenem Gutdünken steuern wollen   

Aus Sicht von santésuisse sind die vorliegenden Vorschläge unausgewogen und führen noch weiter in die Sackgasse der Über- und Fehlversorgung statt daraus hinaus. Das Parlament wird die Vorschläge umfassend korrigieren müssen, wenn die Vorlage etwas zum Guten bewirken soll.


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