Vorschau Herbstsession 2019

Sessionsvorschau
17.09.2019

Empfehlungen von santésuisse:

Geschäfte im Nationalrat (Details: siehe PDF)

Datum Vorlage Empfehlung santésuisse
11. Sept. 2019 18.047 KVG. Zulassung von Leistungserbringern
(Differenzen)

Annehmen mit folgenden Änderungen:

Rückkommen auf Art. 36 – 38 eKVG:

  • Art. 36a: SGK-NR (Mehrheit) folgen
  • Art. 38 Abs. 2: SGK-NR (Mehrheit) folgen
  • Art. 38 Abs. 3: SGK-NR (Mehrheit) folgen

Art 55a eKVG:

Bei allen Differenzen der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen ausser bei Art. 55a 1bis ( Art. 55a Abs. 1bis: Minderheit folgen):

  • Abs.1: Verpflichtende Umsetzung der Zulassungssteuerung durch Kantone: Mehrheit SGK-NR folgen
  • Abs. 1bis: Lockerung des Vertragszwangs als Option der Kantone ermöglichen: Minderheit SGK-NR folgen
  • Abs. 6, Intervention der Kantone bei übermässigen Kostensteigerungen sicherstellen: Mehrheit SGK-NR folgen
  • Abs. 7: Beschwerderecht auf Krankenversicherer erweitern: Mehrheit SGK-NR folgen

Übergangsbestimmungen

Ziffer III Abs.2: Inkraftsetzung mit EFAS verknüpfen (Festhalten): Mehrheit SGK-NR folgen

23. Sept. 2019 19.3955 Mo. SGK-NR. Elektronisches Patientendossier: für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen

Annehmen

26. Sept. 2019 09.528 Pa.lv. Humbel. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus

Eintreten. Annehmen.

  • Mit einer Ausnahme überall der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen
  • Ausnahme zur Mehrheit: Artikel 60 Absätze 2bis, 3 und 4 eKVG: Brutto-Ansatz weiterverfolgen, Diskriminierung bei hohen Franchisen verhindern und somit der Minderheit folgen.

Einbezug der Langzeitpflege:

  • Im neuen Gesetz keinen Gesetzesauftrag an den Bundesrat formulieren.
  • Pflegefinanzierung ausklammern

Zusätzlich

Übersicht: Im Nationalrat eventuell behandelte Vorstösse aus dem EDI

Vorlage Empfehlung Kurzbegründung
19.3070 Mo. Kälin. Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft Keine Empfehlung Dis bisherige Befreiung der Kostenbeteiligung ab der 13. Schwangerschaftswoche hat sich bewährt. Es gilt auch, auf die Balance innerhalb der ganzen Solidargemeinschaft zu achten. Viele schwere Krankheiten (Schlaganfälle, Krebs; MS etc.) sind auch sehr belastend.
19.3319 Mo. Barrile. Gesetzliche Inkohärenz im öffentlichen Interesse einer sicheren Medikamentenversorgung korrigieren Keine Empfehlung Das öffentliche Interesse überwiegt. Die entsprechende Gesetzesänderung muss zumindest geprüft werden.
17.3772 Mo. Glauser. Steuerung der Zulassung von schweizerischen und ausländischen Ärztinnen und Ärzten. Gleiche Kriterien für alle Annehmen Die Pflicht, sich im Fachgebiet auf dem neusten Stand zu halten ist aus Sicht des Patientenschutzes unabdingbar. Der Grundsatz kann mit der Zulassung verknüpft und mit Sanktionen bei Unterlassung belegt werden. Die Umsetzung liegt bei den Kantonen.
17.3776 Mo. Hardegger. Unterbindung der Umgehung des Werbeverbots für medizinische Leistungen Annehmen Immer wenn medizinische Leistungen durch die OKP finanziert werden, steht der Bund durchaus in der Pflicht, die Regeln zu erlassen. Der Vollzugsnotstand in den Kantonen dürfte damit gelindert werden. Allenfalls braucht es formale Beschwerdemöglichkeiten von Institutionen, um sich gegen gesetzwidrige Werbung bzw. gegen den unterlassenen Vollzug gegen das Werbeverbot zur Wehr setzen zu können.
17.3808 Po. Gysi. Pflege und Betreuung sind eine Einheit Ablehnen Bundesrat folgen: Die parlamentarische Beratung eines bestehenden Berichtes sollte abgewartet werden, bevor ein nochmaliger Bericht einen Teilbereich desselben Themas vorgreift.

Geschäfte im Ständerat (Details: siehe pdf)

Datum Vorlage Empfehlung santésuisse
12. Sept. 19 19.3743 Mo. Müller. Die Eliminierung von Hepatitis gehört in ein Nationales Programm sexuell und blutübertragbarer Infektionskrankheiten Ablehnen
12. Sept. 19 16.3842 Mo. Herzog. Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen Annehmen. Ausschreibungspflicht als Empfehlung formulieren.
12. Sept. 19 18.3388 Mo. SGK-NR. Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl Annehmen
12. Sept. 19 18.3387 Mo. SGK-NR. Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen Annehmen
12. Sept. 19 19.3703 Mo. Dittli. Medikamentenkosten - es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung Annehmen
17. Sept. 19 16.411 Pa.Iv. Eder. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung – Stellungnahme des Bundesrates Erlass verabschieden
17. Sept. 19 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte Eintreten. Annehmen.
17. Sept. 19 16.3169 Mo. Heim. Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte med. Mittel und Gegenstände Annehmen. Nationalrat folgen
18. Sept. 19 17.043 Versicherungsvertragsgesetz. Änderung.

Eintreten. Annehmen mit Änderungen:

  • Art. 6 Abs. 2: Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht: WAK-SR folgen
  • Art. 35a Abs. 4: Ordentliche Kündigung, kollektive Taggeldversicherungen: WAK-SR folgen
  • Art. 35c neu, Nachhaftung: Minderheit II folgen
  • Art. 35d Abs. 2: WAK-SR folgen
19. Sept. 19

18.3513 Mo. Buffat. KVG. Dank der Digitalisierung die Effizienz steigern und die Kosten reduzieren

18.3664 Mo. Grossen. Digitalisierung auch im Gesundheitswesen. Sämtliche Rechnungen sollen elektronisch zu den Krankenversicherern

Annehmen
19. Sept. 19 18.3649 Mo. Humbel. Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen. Abgrenzung zu einseitigen Listenangeboten ohne koordinierte Behandlung Ablehnen

 


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