Im Gesundheitswesen bestimmt das Angebot die Nachfrage. Deshalb ist erfreulich, dass das Parlament die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten verbindlich regeln will. Die Kantone sind verpflichtet, konsequent einzuschreiten, wenn in einem Kanton zu viele Ärzte zu Lasten der Prämienzahler praktizieren.
Die medizinische Versorgung der Schweiz ist heute insgesamt von einem Überangebot und von Ineffizienz mit hohen Kostenfolgen gekennzeichnet. Dies vor allem deshalb, weil bisher keine koordinierte Entwicklung der Versorgung über die Kantonsgrenzen hinweg stattgefunden hat. Das soll sich nach dem Entscheid des Nationalrats ändern.
Um das Wachstum der Gesundheitskosten zu dämpfen, ist die Vermeidung eines Überangebots zwingend nötig.
Patienten halten sich nicht an Kantonsgrenzen
Die Koordination und Steuerung muss über die Kantonsgrenzen hinweg erfolgen, denn die Patienten halten sich je länger je weniger an diese Grenzen. Wie auch der Bundesrat regelmässig betont, sind rund 20 Prozent der medizinischen Leistungen überflüssig; d.h. mit finanziellen und anderen Belastungen verbunden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Patienten haben. De facto sind die Krankenversicherer aber die einzigen Akteure, die sich zum Schutz der Prämienzahler systematisch gegen Über- und Fehlversorgung in den Kantonen einsetzen. Halten sich die Kantone nicht an die vorgegebenen Obergrenzen bei der Ärztedichte oder sind diese nicht im Sinne des Gesetzgebers definiert, sollen die Krankenversicherer vor Gericht beschwerdeberechtigt sein. Im Gegensatz zu früheren Versionen der befristeten, bedarfsabhängigen Zulassungssteuerung ist es entscheidend, dass die neue definitive Regelung konsequent und schweizweit koordiniert umgesetzt wird. Dazu gehört auch, dass die Kantone einschreiten müssen, wenn ambulante Kosten aus dem Ruder laufen.
Wenn die Kantone das ambulante Angebot definitiv steuern wollen, ist es auch konsequent, wenn sie einen Beitrag an die Folgen dieser Entscheide leisten. Deshalb ist die Verbindung dieses Geschäftes mit der einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen (EFAS) wichtig.