Brennpunkt Gesundheitspolitik 4/2021
Gefährliches Spiel mit den Reserven - santésuisse begrüsst ein massvolles Gesetz - Massnahmen zur Kostendämpfung jetzt umsetzen
Liebe Versicherte
Grundsätzlich sind Krankenkassenberater sehr hilfreich. Allerdings nur, wenn sie seriös vorgehen. Wir erhalten tagtäglich Meldungen, dass wieder vermehrt Telefonwerbung betrieben wird, leider oft auf eine unhöfliche, respektlose, aufdringliche und sogar aggressive Art und Weise. Das tut uns leid, wir verstehen Ihren Missmut sehr gut.
Gerne geben wir Ihnen nachstehend einige Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema, wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir keine persönlichen Antworten verschicken.
zu ködern, damit ein Besuchstermin bei Ihnen vereinbart werden kann. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden.
Gemeinsames Vorgehen der Branchenverbände santésuisse und curafutura gegen unwillkommene Vermittlertätigkeiten
Am 24. Januar 2020 haben die Verbände curafutura und santésuisse die Branchenvereinbarung Vermittler unterzeichnet. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung verbindlich geregelt. Der Branchenvereinbarung sind 48 Krankenversicherer beigetreten. Die Branchenvereinbarung hält auch ein Verbot der Kaltakquise fest. Im Oktober 2020 wurde von den Verbänden in Umsetzung der Branchenvereinbarung eine Sanktions- und Verfahrensordnung unterzeichnet. Diese regelt das Vorgehen bei Verstössen gegen die Branchenvereinbarung. Insbesondere sieht sie die Schaffung einer Aufsichtskommission vor, die für die Beurteilung von Anzeigen verantwortlich ist, sowie den anschliessenden Rechtsweg ans Schiedsgericht.
Sowohl die Branchenvereinbarung wie auch die Sanktions- und Verfahrensordnung sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die Aufsichtskommission hat ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Weitere Informationen zur Aufsichtskommission finden Sie unter https://fair-mittler.ch. Anzeigen können via die Telefonnummer 0800 00 02 82 oder per E-Mail an info@fair-mittler.ch adressiert werden.
Öffnen Sie dazu auch unser Communiqué vom 22.03.2021
Was können Sie gegen lästige Anrufe tun?
Gefährliches Spiel mit den Reserven - santésuisse begrüsst ein massvolles Gesetz - Massnahmen zur Kostendämpfung jetzt umsetzen
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
Freitag, 24.01.2020, 15.00 Uhr, Hotel Schweizerhof, Bern
santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit werden die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung sowie der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
santésuisse ist erfreut über den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit wird die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung und der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid des Nationalrates, die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Kranken-versicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Nun ist der Ständerat gefor-dert, ebenfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR), die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Krankenversicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Zu diesem Zweck haben die Versicherer hohe Bussen vorgeschlagen.