05.09.2023
Communiqué
curafutura und santésuisse haben die Branchenvereinbarung Vermittler vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesrevision weiterentwickelt, um auch in Zukunft die hohe Qualität der Beratung durch Vermittler sicherzustellen und gleichzeitig willkommene Beratung weiterhin zu ermöglichen. Diese revidierte Branchenvereinbarung Vermittler – BVV 2.0 – erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, welches im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet wurde. Dank der neuen Vereinbarung, die per 1. September 2023 in Kraft gesetzt ist, soll die Allgemeinverbindlichkeitserklärung schon per 1. Januar 2024 beantragt werden können.
29.11.2021
Brennpunkt
Gefährliches Spiel mit den Reserven - santésuisse begrüsst ein massvolles Gesetz - Massnahmen zur Kostendämpfung jetzt umsetzen
22.03.2021
Communiqué
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
24.01.2020
Communiqué
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
24.01.2020
Veranstaltung
Freitag, 24.01.2020, 15.00 Uhr, Hotel Schweizerhof, Bern
20.06.2019
Communiqué
santésuisse ist erfreut über den Entscheid des Ständerates, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit werden die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung sowie der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
16.04.2019
Communiqué
santésuisse ist erfreut über den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit wird die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung und der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.
14.03.2019
Communiqué
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid des Nationalrates, die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Kranken-versicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Nun ist der Ständerat gefor-dert, ebenfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.
15.02.2019
Communiqué
santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR), die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Krankenversicherung allgemeinverbindlich zu regeln. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. Zu diesem Zweck haben die Versicherer hohe Bussen vorgeschlagen.