04.09.2024
santésuisse in den Medien
Seit Anfang September ist das Kaltanrufen durch Krankenkassen in der Schweiz verboten, jedoch gibt es Ausnahmen für Personen, die in den letzten drei Jahren bei der jeweiligen Kasse versichert waren. Verena Nold von santésuisse sagt im Bericht der «Tribune de la Genève»: „Qualitative Elemente, insbesondere mit Vorschriften über die Ausbildung, die diese Makler absolvieren müssen, werden jetzt verlangt.“ Sie ist der Meinung, dass man sich auf die Kritikfähigkeit der Kunden verlassen muss. «Versicherungen bieten individuelle Produkte an und Vermittler können den Kunden helfen, das richtige Produkt zu finden, sowohl in der Grundversicherung als auch bei Privatversicherungen.“
14.08.2024
Communiqué
Die Branchenvereinbarung über die Vermittler in der Krankenversicherung wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. curafutura und santésuisse begrüssen diesen Entscheid, der die
erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung garantiert. Damit werden unseriöse Vermittler zurückgedrängt und willkommene, professionelle Beratung gestärkt: Die Branchenvereinbarung verbietet die telefonische Kaltakquise, legt Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern fest und regelt die Hö-he der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Diese Regeln gelten ab dem 1. September 2024 ausnahmslos für alle Krankenversicherer. Weiterhin können sich die Versicherten an die Meldestelle «Fair-Mittler» wenden.
05.09.2023
Communiqué
curafutura und santésuisse haben die Branchenvereinbarung Vermittler vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesrevision weiterentwickelt, um auch in Zukunft die hohe Qualität der Beratung durch Vermittler sicherzustellen und gleichzeitig willkommene Beratung weiterhin zu ermöglichen. Diese revidierte Branchenvereinbarung Vermittler – BVV 2.0 – erfüllt die neuen gesetzlichen Anforderungen des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, welches im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet wurde. Dank der neuen Vereinbarung, die per 1. September 2023 in Kraft gesetzt ist, soll die Allgemeinverbindlichkeitserklärung schon per 1. Januar 2024 beantragt werden können.
29.11.2021
Brennpunkt
Gefährliches Spiel mit den Reserven - santésuisse begrüsst ein massvolles Gesetz - Massnahmen zur Kostendämpfung jetzt umsetzen
22.03.2021
Communiqué
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
24.01.2020
Communiqué
Wiederholte Telefonanrufe und Beratungen von Vermittlern mit teilweise zweifelhafter Qualität waren für die Schweizer Bevölkerung in der Vergangenheit ein Ärgernis. Mit der neuen freiwilligen Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer umfassende und verbindliche Standards für Vermittler festgelegt. Umfassend bedeutet erstens, dass alle Vermittler hohe Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Damit wird die Qualität der Beratungen verbessert und die Zahl unwillkommener Telefonanrufe eingedämmt. Zweitens werden die Provisionen neu sowohl für Abschlüsse in der Grund- als auch für die Zusatzversicherung begrenzt. Wir freuen uns sehr, dass es der Branche gelungen ist, selber eine Regelung zu finden und im Sinne der Bevölkerung ein virulentes Problem zu entschärfen respektive zu lösen.
24.01.2020
Veranstaltung
Freitag, 24.01.2020, 15.00 Uhr, Hotel Schweizerhof, Bern