Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) - Versicherung für Inhaftierte Personen

Vernehmlassung
04.03.2024

Die KVG-Änderung sieht die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz vor. santésuisse lehnt dies entschieden ab. Diese Personen haben – ausser der Tatsache ihrer Inhaftierung – überhaupt keinen Bezug zur Schweiz. Es ist davon auszugehen, dass es namentlich durch die administrativen Kosten sowie durch die überdurchschnittlich hohen Leistungskosten dieser Personen zu einer zusätzlichen Belastung des bestehenden Versichertenkollektivs kommen würde. Das Eintreiben von Prämienausständen dürfte bei dieser Personengruppe zudem praktisch unmöglich sein, insbesondere auch nach der Verbüssung der Haftstrafe. Das einzige Ziel der Vorlage scheint es zu sein, dass die bei den Kantonen anfallenden Kosten für den Krankheitsfall inhaftierter Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz auf die OKP überwälzt werden können. 

Nicht praktikabel ist auch der Vorschlag, dass die Kantone die Möglichkeit haben sollen, sämtliche inhaftierte Personen unabhängig ihres Wohnsitzes in einer besonderen Versicherungsform mit geringerer Prämie zu versichern. Die mit der Wahl von besonderen Versicherungsformen einhergehenden Versicherungsbedingungen sind von allen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern gleichermassen einzuhalten. Es zeigt sich, dass gerade im Kontext einer Inhaftierung die Umsetzung der Vorgaben herausfordernd, wenn nicht unmöglich ist. Die Idee dient letztlich einzig der Vermeidung von Prämien, aber nicht der Vermeidung von Kosten.


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