Bagatellgebühr im Sinne einer Lenkungsabgabe
santésuisse unterstützt eine Bagatellgebühr im Sinne einer Lenkungsabgabe. Der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission fällt aber sehr bürokratisch aus. Es besteht die Gefahr, dass das Ziel einer effektiven Lenkungsabgabe im ambulanten Bereich verfehlt wird.
santésuisse unterstützt eine Bagatellgebühr im Sinne einer Lenkungsabgabe. Der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission fällt aber sehr bürokratisch aus. Es besteht die Gefahr, dass das Ziel einer effektiven Lenkungsabgabe im ambulanten Bereich verfehlt wird. Die Intention der «parlamentarischen Initiative 17.480 Bäumle (Weibel). Gebühr einer Bagatellgebühr» ist, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr bezahlen müssten. Diese Gebühr wäre nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar, wie es die Kommission nun vorschlägt. Ziel der Vorlage muss es daher sein, dass sich die Patientin oder der Patient finanziell an jedem Bagatellfall bzw. an einer unnötigen Behandlung direkt beteiligen soll. Zudem darf ein Bagatellzuschlag zu keinem übermässigen administrativen Aufwand bei den Krankenversicherern führen.