Revision des Epidemiengesetzes

Vernehmlassung
22.03.2024

Die vorgeschlagenen Anpassungen des Epidemiengesetzes werden von santésuisse im Grundsatz begrüsst.  Sie können einen wesentlichen Beitrag  leisten, die Gesundheit der Menschen im Falle einer Epidemie besser zu schützen und die dafür notwendigen Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Betreffend die vorgesehene Neuregelung der Finanzierung von Tests, Impfungen und Arzneimitteln in spezifischen epidemiologischen Situationen fordert santésuisse aber, dass der Bund anstelle der Krankenversicherer stärker in die Pflicht genommen wird. Es handelt sich hier primär um präventive oder epidemiologisch begründete Leistungen, welche nicht in den Geltungsbereich des KVG gehören. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt sämtliche Leistungen rund um die Behandlung von Krankheiten, während Bund und Kantone präventive Leistungen abdecken.

santésuisse kann zudem nachvollziehen, dass künftig umfassendere und genauere Daten zum Verbrauch und zum Einsatz antimikrobieller Substanzen sowohl für den stationären wie auch den ambulanten Bereich vorliegen sollen. Aufgrund dieser Daten soll besser beurteilt werden können, inwieweit sich der Einsatz von Antibiotika nach den bestehenden nationalen und internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum sachgerechten Gebrauch richtet. santésuisse erachtet aber als sinnvoll, wenn die entsprechenden Daten direkt an der Quelle, bei den Ärztinnen und Ärzten anstatt der Krankenversicherer erhoben werden. Diese verfügen über die vollständigen Informationen und können den Datenschutz ideal gewährleisten.


santésuisse ist die führende Dienstleistungsorganisation in der Gesundheitsbranche und Ihr Partner für umfassende Dienstleistungen im Gesundheitswesen.