Revision Transplantationsverordnung

Vernehmlassung
19.07.2024

Wenn bei einer Patientin oder einem Patienten eine Organ- oder Gewebespende infrage kommt, müssen die medizinischen Fachpersonen gestützt auf das revidierte Transplantationsgesetz vom 1. Oktober 2021 neu das Widerspruchsrecht überprüfen. Gemäss Vernehmlassungsvorlage stehen für die entsprechende Suche unter Umständen jeweils nur eingeschränkte Angaben zur Person zur Verfügung. Im Sinne einer einfachen und einheitlichen Handhabung möchte santésuisse vor diesem Hintergrund beliebt machen, für die Identifikation der Patientinnen und Patienten sowie die Abfrage von Informationen aus dem Organ- und Gewebespenderegister die gesetzlich vorgesehene Versichertenkarte einzusetzen.

 


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