Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung vom 29. September 1995 des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV); Stellungnahme santésuisse
Vernehmlassung
02.02.2024
santésuisse unterstützt die Zulassung von Organisationen der Apotheker und Apothekerinnen sowie Organisationen der Zahnärzte und Zahnärztinnen. Damit werden alle Leistungserbringer, die zulasten der OKP tätig sein können, gleichgestellt. Dabei erhofft sich santésuisse, dass diese Organisationen die entsprechenden Leistungen zulasten OKP aufgrund von Grössenvorteilen wirtschaftlicher erbringen können, wovon auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler profitieren. Des Weiteren unterstützt santésuisse folgende Massnahmen:
- Laboranalysen, die Bestandteil eines Pauschaltarifs im ambulanten Bereich sind, sollen nicht mehr vom Laboratorium dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Damit kann das Einsparpotential von ambulanten Pauschalen weitergehend realisiert werden.
- Die Prämienzahler sollen die Möglichkeit bekommen, von ihrem Versicherungsmodell ohne eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer in eine Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechseln zu können. Dadurch werden die besonderen Versicherungsmodelle gefördert und die Eigenverantwortung gestärkt.