Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen

Stationäre Spitalaufenthalte werden mit Fallpauschalen vergütet. santésuisse gestaltet die Umsetzung der seit dem 1. Januar 2012 angewendeten neuen Spitalfinanzierung aktiv mit und beobachtet ihre Auswirkungen.

Stationäre Behandlungen in den Spitälern der Schweiz werden seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen vergütet. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat im Einführungsjahr zu einer einmaligen Mehrbelastung für die Krankenversicherer und somit für die Prämienzahler geführt. Dies ist vor allem auf Kostenblöcke zurückzuführen, die bis 2011 von den Kantonen, den Zusatzversicherern oder den Patienten selber getragen wurden.

Die neue Spitalfinanzierung soll den Wettbewerb zwischen den Spitälern stärken, sowie zu einer Verbesserung der Qualität und Steigerung der Effizienz führen. Zudem profitieren die Patientinnen und Patienten von einer grösseren Auswahl an Spitälern, in denen sie sich ohne zusätzliche Kosten behandeln lassen können. Gänzlich frei ist die Spitalwahl aber auch nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung nicht. Versicherer und Kanton beteiligen sich bei Behandlungen in Spitälern, die sich nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden, nur bis zum sogenannten Referenztarif.

Drei stationäre Bereiche

Typischerweise werden stationäre Behandlungen in die drei Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation eingeteilt. Der Löwenanteil entfällt dabei auf die Akutsomatik, die seit 2012 über SwissDRG vergütet wird. Die Tarifstruktur SwissDRG basiert ursprünglich auf dem deutschen Fallpauschalensystem G-DRG und wird von der SwissDRG AG jährlich weiterentwickelt. santésuisse ist nebst den Leistungserbringern und Kantonen im Verwaltungsrat vertreten und setzt sich in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen für die Interessen der Branche und der Prämienzahlerinnen und –zahler ein. Ausserdem stellt santésuisse jedes Jahr Anträge zur Verbesserung der Tarifstruktur.

Wie funktioniert SwissDRG?

SwissDRG ist ein diagnosebezogenes Fallpauschalensystem, dass jeden Spitalaufenthalt in eine der knapp 1‘000 Fallgruppen zuordnet. Die Spitäler multiplizieren das Kostengwicht der Fallgruppe mit der Baserate und stellen anteilmässig dem Wohnkanton des Patienten und den Krankenversicherer Rechnung. Die Kantone sind verpflichtet ihren Anteil spätestens im Jahr 2017 auf 55% zu erhöhen. Bestimmte Leistungen werden nicht über die Fallpauschale sondern separat über ein Zusatzentgelt vergütet.

Qualität im Spital

Im Rahmen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) setzt sich santésuisse als eine der vier Trägerorganisation für eine transparente Publikation der definierten Qualitätsindikatoren ein. In den Bereichen der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind die Betriebe verpflichtet verschiedene Qualitätsindikatoren, wie zum Beispiel die Häufigkeit ungeplanter Spitaleintritte, Infektionen oder Hüft- und Knieprothesenimplantationen, von stationär behandelten Patienten zu erheben. Zusätzlich publiziert das Bundesamt für Gesundheit verschiedene Qualitätsindikatoren im Bereich der Akutsomatik, die pro Spital abgerufen werden können. Gesammelt und übersichtlich findet man alle verfügbaren Qualitätsindikatoren im santésuisse-Spitalfinder.

Ansprechpartner


09.09.2024
santésuisse in den Medien

Wenn das Spital nur eine einzige Knieprothese im Jahr einsetzt

Viele Schweizer Spitäler haben die empfohlene Mindestanzahl an chirurgischen Eingriffen nicht erreicht. Das zeigte eine neue Analyse von santésuisse mit Daten aus dem Jahr 2022, wie die «SonntagsZeitung». Verena Nold kritisierte, dass die Spitäler eine zu grosse Leistungspalette anbieten würden, statt sich zu spezialisieren. «Darunter leiden die Patientinnen und Patienten, und das Gesundheitswesen wird unbezahlbar werden». Im Interview mit der «SonntagsZeitung» fordert Verena Nold eine zentrale Planung bei den Spitälern. Sonst würden Patienten und Prämienzahler bald einen hohen Preis zahlen.


08.09.2024
Communiqué

Übung macht den Meister: Schluss mit Gelegenheitschirurgie in Schweizer Spitälern

Eine Auswertung von santésuisse zeigt: In vielen Schweizer Spitälern werden Eingriffe nur ein paar Mal pro Jahr vorgenommen. Diese Spitäler erreichen damit die Mindestfallzahlen nicht, die von den kantonalen Gesundheitsdirektoren empfohlen werden. Dieses Ergebnis ist alarmierend für die Qualität der Behandlungen und ein Ergebnis der zu hohen Spitaldichte in der Schweiz. santésuisse fordert eine überregionale Spitalplanung und eine koordinierte Planung der Spezialmedizin.



Ansprechpartner

Qualitätsmessung in Spitälern und Kliniken

Qualitätsmessung in Spitälern und Kliniken

Patientinnen und -patienten sollen Gewähr haben, dass Behandlungen in einem Schweizer Spital von hoher Qualität sind. Alle Spitäler und Kliniken, alle Versicherer und alle Kantone sind bis heute dem Nationalen Qualitätsvertrag ANQ beigetreten. Der Vertrag stellt eine sorgfältige Auswertung und transparente Publikation der Messergebnisse sicher. Die Qualitätsdaten jedes einzelnen Spitals oder jeder Klinik sind über das Internet einsehbar.

Die Tarifpartner haben eine konkrete Regelung erarbeitet, um eine hohe Behandlungsqualität in den Spitälern und Kliniken zu gewährleisten. Eine der Regelungen ist die obligatorische ANQ-Qualitätsmessung und deren regelmässige Publikation.

Alle Spitäler und Kliniken beteiligen sich an den Messungen

Gemeinsam mit den Partnern ANQ, H+, MTK, GDK und curafutura hat santésuisse den nationalen Qualitätsvertrag unterzeichnet. Durch den Vertragsbeitritt verpflichten sich einerseits die Spitäler und Kliniken die vorgegebenen Messungen durchzuführen und andererseits die Kostenträger, diese in den Tarifverträgen und Leistungsvereinbarungen aufzunehmen. Die partnerschaftliche Publikation der Ergebnisse von flächendeckenden Qualitätsmessungen auf Ebene Leistungserbringer fördert das Vertrauen in die Leistungserbringer und in das DRG-Tarifsystem. Der Vertrag gilt als internationales Vorzeigewerk im Gesundheitswesen.

Die Messresultate sind auf der ANQ-Internetseite aufgeschaltet und öffentlich einsehbar unter: http://www.anq.ch/messergebnisse

santésuisse-Spitalfinder

Im November 2015 lancierte santésuisse gemeinsam mit dem Konsumentenforum kf erstmals eine verständliche und vollständige Vergleichsplattform für Schweizer Spitäler: Der Spitalfinder bündelt alle derzeit in der Schweiz öffentlich verfügbaren Indikatoren zur medizinischen Behandlungsqualität und Patientenzufriedenheit im Spital. Er unterstützt den Nutzer bei der faktenbasierten Spitalwahl. Damit leistet er einen Beitrag zur Transparenz. Die im Spitalfinder publizierten Qualitätsindikatoren stammen aus Qualitätsmessungen des ANQ und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).